Integrationsmanagement
Das Integrationsmanagement der Integrationsstelle dient zur Eruierung der vorhandenen beruflichen Ressourcen unserer Klienten. Zu Beginn führen wir eine umfassende Potenzialabklärung durch.
Darin werden Sprachkompetenzen, Berufsausbildung und mögliche in der Schweiz gültigen Lizenzierungen wie die Fahrprüfung festgehalten.
Dazu kommen soziale Komponenten wie die Familiensituation, die Vernetzung mit anderen Menschen und vorhandene Freundschaften. Die Abklärung der Gesundheit, Belastbarkeit, persönlicher Eigenschaften und das Aufnehmen der Präferenzen des Klienten sind ebenso Teil der Potenzialabklärung.
Mit den Ergebnissen erstellen wir gemeinsam mit dem Klienten einen Integrationsplan, den wir den zuständigen Sozialdiensten beziehungsweise den Sozialhilfebehörden zur Genehmigung vorlegen.
Mit allen Beteiligten werden die Ziele der Integration und die dafür nötigen weiteren Schritte festgelegt: Durch gezielte Zusammenarbeit mit dem Klienten kann festgestellt werden, ob und in welcher Form ein Beschäftigungsprogramm, ein Deutschkurs oder ein Förderprogramm angezeigt ist.
Wir begleiten die Teilnehmenden bis zur erfolgreichen Arbeitsaufnahme, nehmen an Standortgesprächen teil und koordinieren die Einsätze. Verfügungsrelevante Vorkommnisse leiten wir unverzüglich den zuständigen Sozialdiensten beziehungsweise Sozialhilfebehörden weiter. Die Überwachung der Teilnahme sowie das Erreichen der Ziele liegen in unserer Verantwortung. Nach zwölf Monaten soll die Integration in eine Arbeitsstelle vollzogen sein.